AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Yess Hostel§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle „Vereinbarungen - Anmeldung“, sowie weitere gegenüber Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen durch das Yess Hostel vertreten durch den Inhaber Herrn Yener Polat.
(2) Abweichende Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich von dem Yess Hostel anerkannt.
(3) Weiter-/Untervermietung der Zimmer im Yess Hostel ist nicht gestattet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken als zur Beherbergung von Kunden ist außerdem nicht gestattet.
§ 2 Vertragsabschluss/Vereinbarungen
(1) Die „Vereinbarungen - Anmeldung“ kommt durch die Bestätigung einer Buchungsanfrage durch das Yess Hostel zustande.
(2) Vertragspartner sind das Yess Hostel, vertreten durch den Inhaber und Kunde. Für den Fall, dass ein Dritter die Buchung vornimmt haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus den/der „Vereinbarungen - Anmeldung“, sofern das Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Preise, Leistungen, Zahlung und Kaution
(1) Das Yess Hostel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und sämtliche vereinbarten zusätzlichen Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet für die Überlassung der Übernachtungsmöglichkeit sowie sämtlicher, weiterer vereinbarter Leistungen die vereinbarten Preise im Voraus des Yess Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Yess Hostels an Dritte. Bei Ankunft muss die gesamte Summe im Voraus bezahlt werden, es sei denn andere Regulierungen werden zuvor schriftlich vereinbart.
(3) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarte Miete bestehend aus der Grundmiete, der Betriebs-, Heiz-, Strom- und der Reinigungskostenpauschale zu entrichten. Das Yess Hostel bietet zusätzliche Leistungen an, wie Internet, sowie Waschmaschinen und Trockner. Dem Kunden wird gebeten diese sorgfältig zu behandeln. Die Nutzung der zusätzlichen Leistungen ist gesondert kostenpflichtig.
Dem Nutzer wird mit einem Code gegen Entgelt, den Zugang zum Internet ermöglicht. Zudem akzeptiert der Kunde den Nutzungsantrag und die Nutzungs-AGB und verpflichtet sich mit seiner Unterschrift sie einzuhalten und erhalten zu haben.
(4) Das Yess Hostel ist berechtigt gesetzlich geltende Mahngebühren (zurzeit 10,00 Euro) in Rechnung zu stellen. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind spätestens 5 Arbeitstage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
(5) Das Yess Hostel ist berechtigt Vorauszahlungen zu nehmen, welche bei Nichteinhaltung der „Vereinbarungen - Anmeldung“, der AGB oder der Hausordnung nicht zurückerstattet werden. Die Höhe der Vorauszahlungen kann schriftlich festgelegt werden.
(6) Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden, insbesondere bei Rücklastschriften berechnen wir 10,00 Euro.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Hostels aufrechnen.
(8) Vor Einzug hat der Kunde, bei längerem Aufenthalt, d. h. wenn der Kunde länger als 3 Monate verweilt, die vereinbarte Sicherheit/Kaution durch Überweisung auf das vom Inhaber benannte Konto oder durch Bareinzahlung zu entrichten. Bei einem Aufenthalt unter drei Monate, tritt die Kautionsvereinbarung in Kraft, wenn der Aufenthalt verlängert wird. Die Kaution wird nicht verzinst. Die hinterlegte Kaution wird spätestens sechs Monate nach Beendigung des Aufenthaltes dem Kunden grundsätzlich auf das von ihm benannte Konto überwiesen. Nach Ablauf von einem Jahr nach Fälligkeit verfällt die Kaution zugunsten des Inhabers, wenn die Rückzahlung aus Gründen unmöglich ist, die der Kunde zu vertreten hat.
(9) Die Mietpreise richten sich nach Dauer des Aufenthalts im Yess Hostel, wie z. B. Tagessätze, die nach der Anzahl der Betten und ohne Sicherheitsleistung berechnet wird und die Dauersätze richten sich ebenfalls nach der Bettenanzahl der Zimmer, zuzüglich Sicherheitsleistung.
(10) Die Mietpreise richten sich nach Dauer des Aufenthalts im Yess Hostel, wie z. B. Tagessätze, Wochensätze und Monatssätze bzw. Dauersätze.
(11) Die Übernachtung von Besuchern der Dauermieter ist ankündigungspflichtig und beträgt pro Nacht 18,00 Euro.
§ 4 Rücktritt des Kunden, Stornierung oder Nichtinanspruchnahme
(1) Ein Rücktritt des Kunden von den „Vereinbarungen - Anmeldung“ bedarf der schriftlichen Zustimmung des Yess Hostels. Ohne Zustimmung ist der volle Preis auch bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen zu bezahlen.
(2) Eine Stornierung der gebuchten Reservierung durch den Kunden ist innerhalb von 48 Stunden vor dem Anreisetag zulässig. Nach 48 Stunden durch die Stornierung entstandenen Verlust des Yess Hostels ist kostenpflichtig.
(3) Sofern ein kostenfreier oder geminderter Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde diesen bis zum vereinbarten Termin in Anspruch nehmen.
(4) Es steht dem Yess Hostel frei, vertraglich vereinbarte Vergütungen bei Nichtinanspruchnahme zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.
(5) In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet mindestens 80 % der vereinbarten Summe zu bezahlen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, Empfehlenswert für den Kunden ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 5 Rücktritt des Yess Hostels
(1) Wird eine gemäß § 3 Absatz 5 vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, ist das Yess Hostel berechtigt von den „Vereinbarungen – Anmeldung“ zurückzutreten.
(2) Wird nach § 4 Absatz 1 einem kostenfreien Rücktrittsrecht zugestimmt, gilt dies auch für das Yess Hostel.
(3) Das Yess Hostel ist berechtigt aus wichtigem Grund von den „Vereinbarungen Anmeldung“ zurückzutreten, insbesondere falls
(3.1) höhere Gewalt oder andere fremdverschuldete Umstände die Erfüllung der „Vereinbarungen - Anmeldung“ unmöglich machen,
(3.2) das Hostel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung, die Sicherheit, das Ansehen in der Öffentlichkeit oder den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Yess Hostels zuzuordnen ist.
(3.3) Betten unter falscher, bzw. irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person oder des Zwecks gebucht werden.
(4) Das Yess Hostel hat den Kunden von der Ausübung seines Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
(5) Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nicht.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -rückgabe, -übergabe, Mietzeit
(1) Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung. Es besteht nach Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Beim Einzug wird der Zustand und die Vollständigkeit der Nutzungssache sowie die Anzahl der überlassenen Schlüssel in einem vom Yess Hostel und dem Kunden zu unterzeichnenden Übergabeprotokoll dokumentiert. Für alle nach dem Einzug eingetretenen Veränderungen der Nutzungssache muss der Kunde beweisen, dass diese nur auf allgemein übliche Nutzung zurückzuführen sind.
(4) Ein Umzug in ein anderes Zimmer des Yess Hostels ist nach Genehmigung des Yess Hostels möglich und erfordert den Abschluss einer neuen „Vereinbarungen - Anmeldung“. Ein genehmigter Umzug ist erst möglich, wenn zuvor das bisherige Zimmer mängelfrei übergeben wurde. Die entrichtete Kaution wird im Falle der mängelfreien Übergabe automatisch übertragen. Für jeden Umzug ist eine Verwaltungs- und Vorbereitungsgebühr in Höhe von 45,00 € nach erfolgter Rechnungslegung fällig.
(5) Die Nutzzeit beginnt mit dem in den „Vereinbarungen - Anmeldung“ vereinbarten Datum. Sie endet durch die Zeitbefristung des Kunden. Unberührt hiervon verlängert jedoch das Nutzungsverhältnis automatisch, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Monats einer Verlängerung der „Vereinbarungen - Anmeldung“ widerspricht.
(6) Eine stillschweigende Verlängerung des Nutzungsverhältnisses nach erfolgtem Widerspruch ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde den Gebrauch der Nutzungssache nach Ablauf der Nutzzeit rechtsgrundlos fortsetzt, gilt das Nutzungsverhältnis trotzdem nicht als verlängert.
(7) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr, von persönlicher Habe des Kunden geräumt, zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Yess Hostel dem Kunden über den entstandenen Schäden hinaus, wegen Verletzung der „Vereinbarungen - Anmeldung“ in Rechnung stellen. Es steht dem Kunden frei dem Yess Hostel nachzuweisen, dass ihm kein, oder geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Individuelle Vereinbarungen über Ankunfts- bzw. Abreisezeiten sind schriftlich zu vereinbaren.
(9) Teil der AGB ist die Hausordnung des Yess Hostels in der jeweils gültigen Fassung.
§ 7 Haftung, Verjährung
(1) Das Yess Hostel haftet für die Verpflichtungen aus den „Vereinbarungen - Anmeldung“.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon Ausgenommen sind Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Yess Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Yess Hostels beruhen und Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung des Yess Hostels beruhen und Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Pflichtverletzung des Yess Hostels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel auftreten wird das Yess Hostel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um Abhilfe zu schaffen und einen etwaigen Schaden gering zu halten.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Yess Hostel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Yess Hostels, darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 2.000,00 € für Sachschäden und auf max. 2.500,00 € für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Yess Hostels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Yess Hostels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
(6) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach sechs Monaten von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach einem Jahr vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Yess Hostels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Yess Hostels beruhen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der „Vereinbarungen - Anmeldung“, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Kundenaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Yess Hostels.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Yess Hostels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Yess Hostels. Das Yess Hostel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kundenaufnahmen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Hausordnung für die Kundenaufnahmevereinbarungen
(1) Hausordnung
Der Kunde erkennt die Hausordnung an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vereinbarungswidriger Gebrauch der Nutzungssache. In schwerwiegenden Fällen kann der Unterkunftsanbieter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Yess Hostel durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllen der Meldepflichten entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.
(2) Allgemeine Ordnungsbestimmungen
Der Kunde hat von den Nutzungsräumen nur den vereinbarungsgemäßen Gebrauch zu machen, sie sorgfältig zu reinigen und gehörig zu lüften. Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Jede Ruhestörung, besonders durch musizieren, Rundfunk- und Fernsehempfang, Benutzung von Tonwiedergabegeräten, Türenschlagen, Lärm in Flurbereiche und Treppenhaus ist zu vermeiden. Provokationen der anderen Kunden sowie Mobbing u. a. sind zu unterlassen. Außerhalb der Nutzungsräume, also in bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen, dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt und gelagert werden.
Die übrigen Kunden dürfen durch Gas, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß usw. nicht belästigt werden. Für Zuwiderhandlungen ist der Kunde verantwortlich. Scharf- oder übel riechende, leicht entzündliche oder sonstige schädliche Dinge sind sachgemäß zu beseitigen.
Abfälle dürfen nur in die entsprechenden Müll- oder Recyclingtonnen geschüttet werden. Daneben geschüttete Abfälle sind sofort zu beseitigen. Sperrige Gegenstände muss der Kunde auf eigene Kosten durch die Sperrmüllabfuhr abholen lassen. Aus Fenstern, auf die Treppenflure usw. darf nichts ausgeschüttet, ausgegossen oder geworfen werden.
Die Eingangstür des Yess Hostels ist zum Schutz der Nutzer immer geschlossen zu halten. Die Besucher der Nutzer haben das Yess Hostel bis 20:00 Uhr zu verlassen.
Die Schlüssel sind dem Unterkunftsanbieter zu übergeben, falls der Kunde vor Ablauf der „Vereinbarungen - Anmeldung“ genau oder teilweise auszieht; auch wenn er noch Gegenstände in den Räumen belässt, jedoch aus Anzahl und Beschaffenheit der zurückgelassenen Gegenstände die Absicht der Aufgabe des Raumes zu erkennen ist. In diesem Fall ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, die Nutzungsräume schon vor der endgültigen Räumung in Besitz zu nehmen.
(3) Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde ist Verpflichtet:
- die gemeinsam nutzenden Räumlichkeiten, sprich Küche, Sanitäranlagen und Flur ordnungsgemäß zu nutzen und nach Gebrauch in sauberem Zustand zu hinterlassen.
- Die Ausstattung in den Zimmern sorgfältig zu behandeln, so dass keine Schäden entstehen.
- Die Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, die elektrischen Anlagen und sonstige Hauseinrichtungen nicht zu beschädigen, insbesondere Verstopfungen der Abwasserrohre zu verhindern. Störungen an diesen Einrichtungen sind dem Hausmeister sofort zu melden.
- Die Benutzung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern dann zu unterlassen, wenn zu befürchten ist, dass andere Kunden belästigt oder gestört werden.
- Türen und Fenster bei Nacht, Unwetter oder Abwesenheit geschlossen zu halten.
- Es ist zu vermeiden, Licht und Wasser in den gemeinschaftlich genutzten Räumen zu vergeuden.
- Alle Zuberhörteile und Schlüssel sind sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren.
- Während der Heizperiode Türen und Fenster auch von unbeheizten Räumen gut verschlossen zu halten. Lüften ist auf das notwendige zu beschränken. Bei Frost dürfen die Ventile der Heizkörper nicht auf "kalt" oder "null" stehen.
- Abwesenheit entbindet den Kunden nicht von ausreichenden Frostschutzmaßnahmen.
- Jegliche Veränderung der Nutzungssache, sofern nicht der Unterkunftsanbieter seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat, ist zu unterlassen. Insbesondere die Veränderung an den Installationen einschließlich der elektrischen Leitungen.
(4) Brandschutzbestimmungen
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders auch die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmung (u. a. über die Lagerung von feuergefährlichen bzw. brennbaren Stoffen) sind einzuhalten.
BEI NICHT BEACHTUNG DER HAUSORDNUNG UND DER AGB SEHEN WIR UNS GEZWUNGEN, DIE „VEREINBARUNGEN - ANMELDUNG“ MIT EINER SOFORTIGEN WIRKUNG ZU BEENDEN!